Überwachung einer COSMAS II-Sitzung
Zeitüberlauf |
Das Datenbanksystem von COSMAS II überwacht die Ausführung der Benutzersitzungen, um zu verhindern, dass inaktive Sitzungen oder übermäßig lang andauernde Operationen das Betriebssystem bzw. den COSMAS II-Server belasten.
Für die BenutzerInnen gelten daher einige Einschränkungen. Die Sitzungsüberwachung beendet eine Sitzung, falls:
- die Sitzung bis zur Benutzeranmeldung länger als 5 Min. inaktiv bleibt,
- die Sitzung danach bis zur Eröffnung eines Archivs länger als 10 Min. (interne BenutzerInnen) bzw. 5 Min. (externe BenutzerInnen) inaktiv bleibt.
- die Sitzung zwischen zwei Operationen länger als 20 Std. (interne BenutzerInnen) oder 30 Min. (externe BenutzerInnen) inaktiv bleibt,
- die Ausführung einer Operation (z.B. einer Suchoperation) nach 2 Std. (interne BenutzerInnen) bzw. 30 Min. (externe BenutzerInnen) nicht zu Ende ist.
Falls die Sitzungsüberwachung eine solche Maßnahme ergreift, erhalten Sie eine entsprechende Mitteilung.
Anzahl der Sitzungen |
Das Datenbanksystem von COSMAS II überwacht die Anzahl der aktiven Benutzersitzungen, um zu verhindern, dass eine übermäßig große Anzahl von Sitzungen das Betriebssystem bzw. den COSMAS II-Server zu stark belastet.
Für Sie als Benutzer/in gelten auch in dieser Hinsicht einige Einschränkungen:
- die Anzahl der Sitzungen, die Sie von einem Rechner aus starten können, ist auf 3 beschränkt,
- die Gesamtanzahl an Sitzungen, die der COSMAS II-Server zu einem Zeitpunkt verwalten kann, ist auf 50 beschränkt.
In beiden Fällen erhalten Sie eine entsprechende Meldung.
Beachten Sie, dass die zweite Einschränkung Priorität hat.
Die erste Einschränkung können Sie insofern steuern,
indem Sie selber kontrollieren, wie viele aktive Sitzungen
auf Ihrem Arbeitsplatzrechner laufen. Auf die zweite haben Sie
leider keinen Einfluss.
Falls der Server überlastet ist (zweite Einschränkung),
dauert es vielleicht nur einige Minuten,
bis Sie selber wieder eine Sitzung starten können.
Export von Treffern |
Die maximale Anzahl von Treffern, die exportiert werden kann, ist beschränkt auf:
- 10.000 für externe BenutzerInnen,
- 100.000 für interne BenutzerInnen.